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Angemessene Vereinbarungen

Effiziente Beratung lässt sich schwer mit einer zeitabhängigen Vergütung vereinbaren. Unternehmer benötigen für ihre unternehmerischen Entscheidungen rasche Entscheidungs-vorschläge zur Beurteilung rechtlicher Risiken. Zeitabhängige Vergütungen können zu umfangreichen rechtlichen Gutachten führen, die dem wahren Anfrageziel einer raschen rechtlichen Beurteilung im Wege stehen. Vor diesem Hintergrund streben wir mit unseren Mandanten Vergütungsregelungen an, die sowohl der Bedeutung der Sache, der Honorierung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), dem Haftungsrisiko als auch dem Zeitaufwand Rechnung tragen. Bei Mandanten mit dauerhaftem Beratungsbedarf vereinbaren wir monatliche Beratungspauschalen, die sich an diesen Vorgaben orientieren.

 

Wir verkennen nicht, dass es Fälle gibt, bei denen eine Vergütung nach Zeitaufwand sinnvoll ist. Unsere Stundensätze liegen zwischen € 200,- und € 300,-.

Vergütung nach RVG

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt in der Regel die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorge-sehene Honorierung. In den meisten Fällen orientiert sich die Vergütung dann nach dem so genannten Streitwert, der sich wiederum an der wirtschaftlichen Bedeutung orientiert. In Einzelfällen kann der Streitwert und die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit auseinanderfallen. So sind etwa im Bereich des öffentlichen Rechtes teilweise Streitwerte zugrunde zu legen, die außer Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit liegen. In solchen Fällen suchen wir mit unseren Mandanten nach Lösungen, die dem wirtschaftlichen Interesse, dem Zeit-aufwand und der Vergütungsregelung des RVG Rechnung tragen.