Verfassungsrecht
Zum Verfassungsrecht gehören das Staatsorganisationsrecht des Bundes und der Länder sowie die bundes- und landesverfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte. Es betrifft nicht nur die Verfassungsorgane, sondern kann auch den einfachen Bürger oder ein Unternehmen berühren, wenn es in einer Rechtsstreitigkeit auf die Vereinbarkeit einer Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung ankommt, oder aber wenn die Anwendung der maßgeblichen Rechtsvorschriften durch Gerichte oder Behörden möglicherweise im Einzelfall gegen Verfassungsrecht verstößt.
Wir haben mögliche verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Blick und vertreten Ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechtspositionen, erforderlichenfalls auch vor den Verfassungsgerichten des Bundes oder der Länder.

