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Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Die komplexen Produktionsverfahren der heutigen Zeit, die einen für den Außenstehenden immer undurchsichtigeren Weg vom Ausgangsstoff zum Endprodukt mit sich bringen, haben zur Folge, dass der Verbraucher kaum noch in der Lage ist, Qualität und Beschaffenheit von Gegenständen des täglichen Gebrauchs zu beurteilen. Für die Unternehmen stellt es auf der anderen Seite eine erhebliche Herausforderung dar, die mittlerweile höchst komplexen Vorschriften über Herstellung und Kennzeichnung von Produkten zu durchschauen und entsprechend der Gesetze zu handeln. Hierfür ist eine professionelle juristische Beratung unerlässlich, da eine Missachtung der maßgeblichen Normen zu erheblichen Haftungsrisiken führt.

Die grundlegende Vorschrift über den Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Futtermitteln ist seit 2006 das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung.

Darüber hinaus ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch europäische Normen geprägt. Zu nennen ist hier insbesondere die sogenannte Health-Claims-Verordnung, die Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung aufstellt. Auch das LFGB selbst dient der Umsetzung von europäischen Vorgaben in deutsches Recht.

Bereits seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Unternehmen im Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts. Wir verfügen nicht nur über große Erfahrung im Umgang mit Behörden und Gerichten, sondern sind auch ein kompetenter Ansprechpartner in der Frage eines effektiven Risiko- und Qualitätsmanagements. Unsere Kanzlei verfügt zudem über einen ausgewiesenen Sachverstand in der Auslegung und Anwendung europäischer Rechtsnormen. Wir prüfen Ihre Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit den relevanten Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts und vertreten Ihre Interessen nicht nur vor deutschen Gerichten, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof sowie gegenüber anderen europäischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission.

Dr. Bernhard Beinert
Dr. Oliver Bludovsky
Dr. Christine Mellein
Patricia Hiller