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Produkthaftungsrecht

Bei der Haftung des Produzenten geht es darum, dass derjenige, der ein Produkt herstellt oder importiert, und es anderen überlässt, es also in den Verkehr bringt, für die aus dem Produkt herrührenden Gefahren anderen gegenüber verantwortlich ist. Kommt also jemand auf Grund eines Produktfehlers zu Schaden, so hat der Hersteller, der das fehlerhafte Produkt auf den Markt gebracht hat, dem Geschädigten Schadensersatz zu leisten und zwar ohne dass es auf ein Verschulden ankommt. Die Produkthaftung setzt keine vertragliche Beziehung zwischen dem Hersteller und dem Geschädigten voraus.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der Produkthaftung immer weiter ausgebaut und z. B. darauf erstreckt, dass der Hersteller eine sog. Produktbeobachtungspflicht trifft mit der weiteren Folge, dass sich hieraus die Verpflichtung zur Erteilung von Warnhinweisen ergeben kann.

Ferner kommt eine Haftung auch dann in Betracht, wenn das Produkt wirkungslos ist und hieraus Schäden entstehen oder ein Schaden nur an dem verkauften Produkt selbst entsteht.

Dr. Eckhard Bogs
Michael Menk