Internationales Privatrecht
Sobald ein Sachverhalt BerĂŒhrung mit dem Ausland hat, stellen sich die grundsĂ€tzlichen und doch hĂ€ufig ĂŒbersehenen Fragen, welche Rechtsordnung anzuwenden ist und welche Gerichte international zustĂ€ndig sind. Wir beantworten Ihnen diese weichenstellenden Fragen fachkundig vorab auf der Basis des deutschen Rechts, einschlieĂlich des EU-Rechts und der fĂŒr Deutschland geltenden StaatsvertrĂ€ge. Sollten wir im Ergebnis auslĂ€ndisches Recht fĂŒr anwendbar oder auslĂ€ndische Gerichte fĂŒr zustĂ€ndig halten, können wir Ihnen in allen wichtigen Handelsnationen kompetente Ansprechpartner benennen. Als weiteren Schwerpunkt in diesem Bereich unterstĂŒtzen wir Sie bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Schuldner, deren Sitz im Ausland liegt, fĂŒr die wir jedoch einen deutschen Gerichtsstand feststellen können. Wir erlĂ€utern Ihnen, wie Sie gegen diese Schuldner kostengĂŒnstig zur Titulierung Ihrer AnsprĂŒche kommen und wie diese ggf. im Heimatland des Schuldners durchsetzbar sind.

