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Handelsrecht

Das Handelsrecht, d.h. die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander, ist international u.a. vom UN-Kaufrecht und von europäischen Vorgaben geprägt. National wird das Recht der Kaufleute im Handelsgesetzbuch (HGB) behandelt. Die Globalisierung und der internationale Handel lassen immer mehr die im deutschen Handelsgesetzbuch als Leitbild aufgeführten "Kaufleute" in den Hintergrund rücken. In der Wirtschaftsrealität sind Handelsgesellschaften im überwiegenden Maße die wahren Marktteilnehmer. Handelsbräuche und Handelsgewohnheitsrecht sind neben dem geschriebenen Recht bei der Beurteilung von spezifisch handelsrechtlichen Vertragsgestaltungen oder streitigen Auseinandersetzungen zu berücksichtigen. Wir sind von der Vertragsanbahnung über die Vertragsabwicklung bis zu streitigen Auseinandersetzung beratend und gestaltend tätig.

Bernhard Fritz
Dr. Eckhard Bogs
Thomas Flum
Dr. Christine Mellein
Patricia Hiller
Thomas Strack