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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist - einerlei ob Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Vermögens-verwaltungsgesellschaften, Unternehmen am Kapitalmarkt oder kreditsuchende Unternehmen oder Verbraucher vertreten werden - eng mit dem Gesellschaftsrecht und dem Handelsrecht verzahnt. Europäische Vorgaben rücken im Bankrecht immer mehr den Verbraucherschutz in den Vordergrund. Die "Bankenkrise" löst in nahezu allen Bereichen, sei es in der Anlageberatung, sei es in der Kreditbetreuung oder Kreditvergabe erhöhten Beratungsbedarf aus, der häufig auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen endet. Wir beraten und gestalten in allen bank- und kapitalmarktrechtlich auftretenden Fragestellungen.

Bernhard Fritz
Thomas Strack