Wettbewerbsrecht
Die freie Marktwirtschaft gibt Unternehmen keinen Freibrief, alles tun und lassen zu können, was ihnen zum Absatz ihrer Waren und Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Vielmehr setzt das ordnungsgemäße Funktionieren einer freien Marktwirtschaft einen gesunden Wettbewerb voraus. Neben den Regelungen des Kartellrechts für Monopole, Oligopole und sonstige Unternehmen mit überlegener Marktmacht setzt deshalb das Wettbewerbsrecht den Rahmen für ein faires Verhalten sämtlicher am Markt tätigen Unternehmen.
Geprägt wird das Wettbewerbsrecht dabei insbesondere durch das Verbot unlauteren Handelns, wie es sich im UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und in einer Vielzahl an Einzelgesetzen und von der Rechtsprechung ausgearbeiteten Fallgruppen geregelt findet. Insbesondere die unlautere Werbung steht dabei stetig im Fokus der Rechtssprechung, da in unserer Mediengesellschaft Werbung immer mehr herausstechen muss, um vom Verbraucher überhaupt noch wahrgenommen zu werden, gleichzeitig aber aus diesem Grund das gesetzlich zulässige Marktverhalten bis an seine Grenzen ausgeschöpft werden muss. Umgekehrt sind Unternehmen immer stärker gezwungen, sich gegen übertrieben aggressives und damit unfaires Werbeverhalten der Konkurrenz zur Wehr zu setzen.
Vor diesen Hintergründen unterstützen wir Sie kompetent, um unnötige Risiken in Ihrem Auftritt auf dem Markt schon von vorn herein zu vermeiden und unlauteres Handeln von Konkurrenzunternehmen zu unterbinden, insbesondere diese wirksam abzumahnen.






