Presse- und Verlagsrecht, Urheberrecht
Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, in denen künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke und Leistungen von ausübenden Künstlern erschaffen und verwertet werden.
Der Presse kommt in der Demokratie ein wichtiger öffentlicher Auftrag zur Unterstützung der Meinungsbildung durch Information und Beurteilung aller gesellschaftlich relevanten Angelegenheiten zu. Das Presserecht regelt das Spannungsfeld zwischen der erforderlichen Information der Öffentlichkeit und der Wahrung der Rechte Einzelner, wobei es darauf abzielt, die Rechte und Pflichten der Presse einerseits und des Einzelnen andererseits zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen.
Das Verlagsrecht steht in engem Zusammenhang zum Urheberrecht, es regelt hauptsächlich das Verhältnis zwischen Verlag und Autor. Ebenfalls umfasst sind die von einem besonderen Vertriebssystem gekennzeichneten Rechtsbeziehungen zwischen den Verlagen, den Grossisten und den Einzelhändlern.
Wir beraten den Urheber bei der wirtschaftlichen Verwertung seiner Rechtsposition und prüfen die Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten von Rechten, auch im Hinblick auf neue Nutzungsformen. Wir erstellen, prüfen und verhandeln Lizenzverträge. Wir beraten bei der Gestaltung von Nutzungsrechtevereinbarungen, Verlags-, Autoren- und Filmproduktionsverträge einschließlich etwaiger Merchandising- und Sponsoringverträge. Unsere Beratung umfasst auch presserechtliche Fragestellungen (z.B. Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung oder Schadenersatz). Soweit nötig übernehmen wir die Prozessführung in presse-, verlags- und urheberrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten ferner bei Fragen zum Marken- und Werktitelschutz.


