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Kartellrecht

Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs vor einer Beeinträchtigung durch Marktabsprachen, Marktmissbräuche und Marktkonzentration und ist sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht geregelt. Das Kartellrecht verbietet horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Im Rahmen der Fusionskontrolle wird überprüft, ob Zusammenschlüsse von Unternehmen zu unterbinden sind, weil sie eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird.

Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Verträgen aller Art einschließlich der Prüfung von Vertriebssystemen und Kooperationen. Wir unterstützen ferner bei der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften sowie zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Rahmen von kartellrechtlichen Compliance-Programmen und Inhouse-Schulungen.

Dr. Bernhard Beinert
Dr. Oliver Bludovsky
Dr. Christine Mellein