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Vergaberecht

Zunehmend Bedeutung, vor allem in europarechtlicher Hinsicht, gewinnt nach wie vor das Vergaberecht. Ursprünglich lag der Zweck des Vergaberechts zuvörderst darin, den öffentlichen Auftraggeber auf einen Einkauf nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu verpflichten und damit einen effektiven Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben liegt ein weiterer mindestens ebenso wichtiger Zweck darin, die einzelnen nationalstaatlichen Beschaffungsmärkte aufzubrechen, um einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Hiermit verbunden sind – sofern gewisse "Schwellenwerte" überschritten sind – einklagbare Rechte der Bieter, um insbesondere das Prinzip des freien Wettbewerbs, das Gleichbehandlungs- und das Transparenzprinzip zu gewährleisten.

Dr. Bernhard Beinert
Dr. Oliver Bludovsky