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Bau- und Architektenrecht

Im Architektenrecht betreuen wir sowohl Architekten und Ingenieure als auch deren Auftraggeber insbesondere in allen Fragen honorarrechtlicher und haftungsrechtlicher Art. Daneben spielen zunehmend z.B. auch urheberrechtliche Bezüge eine Rolle, etwa die Frage, ob und inwieweit Planungsleistungen geschützt sind.

Im Baurecht beginnt unsere Beratungstätigkeit schon in der Projektierungsphase (Planungsphase). Wir sind in diesem Rechtsgebiet baubegleitend, selbstverständlich aber auch forensisch tätig.

Im öffentlichen Baurecht beraten wir umfassend in allen Fragen des Planungs- und des Bauordnungsrechts, namentlich bei allen genehmigungsrechtlichen Fragestellungen und (angedrohten) Maßnahmen der Baubehörden.

Dr. Bernhard Beinert
Christian Gehweiler, LL.M.