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Familienrecht

Wir setzen einen Schwerpunkt in der Gestaltung vorsorgender Eheverträge und Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung. Wir beraten und vertreten im Unterhaltsrecht, insbesondere bei Fragen bezüglich des  Unterhalts des minderjährigen und des volljährigen Kindes, Getrenntleben- und Geschiedenenunterhalt, im Güterrecht und bei der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung mit dem klassischen Bereich der Zugewinnausgleichsregelung, bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, bei Hausratsteilung und Wohnungszuweisung sowie in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, in Verfahrensfragen bei Ehescheidung und beim Versorgungsausgleich. Neben den klassischen familienrechtlichen Gebieten sind wir auch regelmäßig tätig im Internationalen Privatrecht, ebenso in wichtigen Teilbereichen des Steuerrechts und des Gesamtschuldnerausgleichs sowie des Darlehens- und des Bürgschaftsrechts.

Martin Möhrle
Susanne Groh