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Erbrecht

Im anspruchsvollen Rechtsgebiet des Erbrechts und damit zusammenhängender Verträge erfassen und analysieren wir problemorientiert den Sachverhalt mit den Besonderheiten, die Sie, Ihre Familie und Ihre Vermögenslage kennzeichnen. Wir definieren mit Ihnen Ihre Wünsche und Interessen und beraten Sie bei der Auswahl und Umsetzung der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen, bei der Unternehmensnachfolge und deren Vorbereitung, bei der vorweggenommenen Erbfolge und den vorbereitenden Rechtsgeschäften unter Lebenden. Dabei beleuchten wir die mannigfaltigen Auswirkungen auch auf andere Rechtsgebiete, insbesondere das Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und auch das Steuerrecht. Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Nachlassauseinandersetzung und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

 

Bei der vorweggenommenen Erbfolge, also der Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf zukünftige Erben im Vorgriff auf die Erbfolge beraten wir Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Instrumente sowie die Vor- und Nachteile einer lebzeitigen Vermögensübertragung einschließlich etwaiger steuerlicher Auswirkungen.

Martin Möhrle
Susanne Groh