Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst neben dem Arzthaftungsrecht auch das Berufsrecht, das Vertrags- und Gesell- schaftsrecht sämtlicher Heilberufe, das Krankenhausrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Es beinhaltet somit den gesamten Bereich der Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung und Berufsausübung stellen.
Wir beraten und begleiten sowohl Patienten als auch Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und andere Betreuungs- einrichtungen insbesondere im Bereich des Haftungs- rechtes, in Gutachterverfahren und Gerichtsprozessen. Darüber hinaus betreuen wir sämtliche Heilberufe in Fragen der Berufsausübung und Zulassung sowie bei der Gründung und Übertragung von MVZ, Praxen und anderen Unternehmen des Gesundheitswesens. Wir entwerfen und prüfen Verträge und leisten Hilfestellung bei rechtlichen Problemen des Berufsalltags.
Die enge Verzahnung unserer Sozietät ermöglicht uns eine umfassende Mandatsbetreuung gerade an Schnittstellen zwischen Medizinrecht und anderen Rechtsgebieten wie dem Gesellschafts-, Arbeits- und Verwaltungsrecht. Auch eine hochqualifizierte Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren ist sichergestellt.


